| Begleithundeprüfung (nach Animal Learn) |
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Begleithundeprüfung nach animal learn
Im Frühjahr 2009 startet der Vorbereitungskurs für die Begleithundeprüfung. An fünf Abenden werden wir die theoretischen Grundlagen für die schriftliche Prüfung erarbeiten.Themen:
Nach bestandener theoretischer Prüfung beginnt die Vorbereitung auf die praktische Prüfung. In fünf Trainingsstunden werden Sie auf die praktische Prüfung vorbereitet.Bestandteile der praktischen Prüfung
Die praktische Prüfung wird von einem weiteren animal-learn-Hundetrainer abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat. Auf Wunsch nehmen wir eine Beurteilung des Mensch – Hund –Teams vor.
Kosten des kompletten Kurses incl. Prüfungsgebühren Euro 170,00
Prüfungsordnung der Begleithundeprüfung nach animal–learn–Richtlinien1. Zugelassen zur Begleithundeprüfung nach animal learn Richtlinien sind nur Hunde, die ein Training in einer animal learn Hundeschule absolviert haben. Der Hund konnte über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, so dass die Prüfung ein realistisches Bild ergibt. Desweiteren kann ausgeschlossen werden, dass der zu prüfende Hund während der Prüfung unter dem Einfluß von Sedativa oder anderen Medikamenten steht, da zum sonstigen Verhalten abweichende Reaktionen sofort auffallen würden. Wäre dies der Fall, würden Hund und Halter sofort von der Prüfung ausgeschlossen. 2. Hunde, die an einer Erkankung leiden oder ein Handicap haben, sind dann von der Prüfung ausgeschlossen, wenn diese Erkrankung oder dieses Handicap eine unzumutbare Belastung für den Hund während der Prüfung darstellen oder eine Überprüfung unsinnig erscheinen lassen. Die Einscheidung über die Prüfungszulassung trifft im Einzelfall der Prüfer. 3. Der Besitzer des zu prüfenden Hundes hat diesen durch die Prüfung zu führen. Ein Handling durch fremde, dem Hund nicht vertrautete Personen ist untersagt, da sie das Tier stark verunsichern können und somit die Ergebnisse der abgefragten Prüfungselemente in Frage stellen. 4. Die in der Prüfung eingesetzten Hunde und Figuranten können dem zu prüfenden Hund bekannt oder auch unbekannt sein. Trainingspartner oder Familienangehörige dieses Mensch-Halter-Gespannes sind von der Prüfung als Figuranten ausgeschlossen. 5. Die Verwendung von Hör- und Sichtzeichen durch den Hundeführer ist ausdrücklich erlaubt. Diese Kombination wird auch im animal learn Training verwendet und grundsätzlcih als bestmögliche Kommunikationsform angesehen, da sie die natürlichen Sinneswahrnehmungen des Hund berücksichtigt. Außerdem wird hierdurch die Orientierung und Konzentration auf den Hundeführer optimiert und dadurch eine bessere Einflußnahme durch ihn bewirkt. 6. Besonderes Augenmerk wird auf die Feststellung der Hund-Halter-Beziehung gelegt. Die Bindung des Hundes zu seinem Halter sowie der Umgang des Menschen mit seinem Hund in den jeweiligen Situationen werden über den gesamten Prüfungszeitraum beobachtet und gewertet. Wünschenswert ist eine Führung des Hundes über Souveränität und Konsequenz. Der Hund soll sich positiv motiviert zeigen und aufmerksam interessiert sein. Nicht gewünscht ist überzogene Autorität und Einschüchterungsversuche des Hundeführers dem Hund gegenüber. Ein solches Verhalten wird einmalig verwarnt und führt dann zum Ausschluss. In besonderen Härtefällen kann auch ohne vorherige Abmahnung der Ausschluss von der Prüfung erfolgen (vergl. Abs. 7 und 8). 7. In der Begleithundeprüfung nach animal learn Richtlinien dürfen ebenso wie im animal learn Training keinerlei Halsbänder, Leinen oder sonstige Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die dem Hund Schmerzen zufügen oder ihn stark ängstigen. Keinesfalls zugelassen sind somit Halsungen wie Stachelhalsband, Kettenwürger, Kettenhalsbänder, Moxonleine, Elektroreizgeräte wie z.B. Teletakt etc. Der Leinenruck als Führhilfe wird nicht akzeptiert. Die Begleithundeprüfung nach animal learn Richtlinien wird ausschließlich bei Hunden vorgenommen, die entweder ein Brustgeschirr oder ein breites Halsband ohne Zugvorrichtung tragen. Als positive Verstärker dürfen kurze Spielsequenzen, verbales Lob und das Streicheln eingesetzt werden. Futterbelohnung ist ausdrücklich erlaubt. Hat ein Hund seine Anweisung nicht gleich verstanden oder ausgeführt, darf das Kommando wiederholt werden. 8. Schläge, Prügel oder Tritte sowie das Anschreien des Hundes und sonstige Mißhandlungen führen zum sofortigen Ausschluß von der Prüfung und können gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen Tierquälerei nach sich ziehen. 9. Sollten sich im Verlauf der Prüfung Situationen ergeben, die den Verlauf der Prüfung stark beeinträchtigen oder unmöglich machen, liegt es im Ermessen des Prüfers, die Prüfung abzubrechen. 10. Den Anweisungen des Prüfers ist Folge zu leisten. 11. Die schriftliche Prüfung kann durch nur einen Prüfer abgenommen werden. 12. Nach bestandener schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zur praktischen Prüfung. 13. Die praktische Überprüfung muss von zwei animal-learn-Netzwerk-Trainern durchgeführt werden, von denen einer dem Hund nicht näher bekannt sein darf. 14. Die Hund-Halter-Teams werden einzeln geprüft. Die Überprüfung in den einzelnen praktischen Bereichen sollte nicht mehr als 30 Minuten dauern. 15. Abschließende Beurteilung. Jedes Hund-Halter-Team erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat. Auf Wunsch kann eine schriftliche allgemeine Beurteilung der Prüfung, die ggf. Hinweise zur Verbesserung der Mensch-Hund-Beziehung und/ oder des allgemeinen Gehorsams enthält ausgestellt werden. Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen läßt, kann das Hund-Halter-Team die Prüfung bestehen, wenn der Halter durch sein Wissen und seinen Umgang mit dem Tier zeigt, dass er um die Probleme seines Hundes weiß, sich entsprechend verhält und dadurch eine Gefährdung oder Belästigung seiner Umgebung ausschließt. |



